Umschulden und die Zinsbelastung halbieren: Das aktuelle Zinstief macht es möglich! So sensationell günstig, wie seit dem Sommer 2012 war das Baugeld noch nie. Und das ist nicht allein die Meinung der Experten und der etablierten Kreditvermittler. Realisiert haben es auch potenzielle Immobilienkäufer und Bauherren sowie Bauunternehmen, ein neuer Bauboom ist die erfreuliche Folge. Doch interessant ist der aktuelle Tiefstand der Baugeldzinsen nicht nur für denjenigen, der nach einer Erstfinanzierung Ausschau hält. Denn profitieren kann vom niedrigen Zinsniveau genauso jeder Eigenheimbesitzer, dem heute oder in Kürze eine Anschlussfinanzierung bevorsteht. Ihm bietet sich die Gelegenheit, durch ein günstiges Forward-Darlehen, sofort oder in wenigen Jahren seine momentane Zinsbelastung zu mindern. Für manch einen Eigentümer kann sich diese einfach auf einen Schlag halbieren.
Ein Eigenheimbesitzer, der vor wenigen Jahren eine Neufinanzierung – mit zum Beispiel sechs Prozent Bauzins – unterschrieben hat, kann nun seine Zinsbelastung wirklich um die Hälfte senken. Kann er dennoch genauso viel abzahlen, bleibt die Kreditrate unverändert. Dennoch ergibt sich für ihn der Nutzen, weniger für die Zinsen, dafür aber mehr für die Tilgung aufzubringen. Der Gewinn für ihn ist somit, dass er dadurch viel schneller tilgen und viel früher als geplant schuldenfrei werden kann. Denn er kann sich bereits heute den aktuellen Top-Zins für morgen sichern, indem er jetzt seine Anschlussfinanzierung in trockene Tücher bringt. Zumal ein Forward-Darlehen bis zu fünf Jahren im Voraus abgeschlossen werden kann, ist es dem weitblickenden Bauherrn möglich, im Voraus zu planen und auch zu handeln.
An sich ist eine Anschlussfinanzierung erst dann anzubahnen, wenn die vereinbarte Zinsbindung der Erstfinanzierung in Kürze ausläuft. Wer allerdings eine langfristige Zinsbindung (zum Beispiel zehn oder mehr Jahre) abgeschlossen hat, der wagt es nicht, an ein Forward-Darlehen zu denken. Kündigen einer Baufinanzierung vor Ende der Bindungsfrist hat ja den bitteren Nachgeschmack, dem Kreditinstitut eine teuere Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) zahlen zu müssen. Allerdings fürchten gut Informierte das Gespenst VFE nicht. Denn der Gesetzgeber ermöglicht ein Sonderkündigungsrecht ohne VFE. Laut § 489 Absatz 1 Nr. 2 BGB kann ein Vertrag mit einer Zinsbindung von über zehn Jahren mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden, unter der Voraussetzung, dass er bereits zehn Jahre besteht.
Insofern hat jeder Bauherr oder Immobilienkäufer die reale Chance, vom historischen Zinstief zu profitieren, ob er bereits ein Immobiliendarlehen hat, oder eine Neufinanzierung abschließen möchte.